Verkehrsleitung – Verantwortung verstehen

Ein Verkehrsleiter ist mehr als nur ein Eintrag im Handelsregister. Die Position ist gesetzlich geregelt und spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit eines Transportunternehmens.

Als zertifizierter Verkehrsleiter nach EU-Verordnung 1071/2009 bin ich mit den rechtlichen, organisatorischen und praktischen Anforderungen bestens vertraut – und weiß aus Erfahrung, dass viele Unternehmen hier Unterstützung benötigen.

Wofür ist ein Verkehrsleiter verantwortlich?

Ein Verkehrsleiter sorgt dafür, dass der Güterkraftverkehr eines Unternehmens ordnungsgemäß und rechtskonform durchgeführt wird. Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Kontrolle und Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
     
  • Organisation und Nachweis der Fahrpersonalunterlagen
     
  • Wartung und Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge
     
  • Einhaltung der Vorschriften zur Ladungssicherung
     
  • Schulung und Information der Fahrer
     
  • Ordnungsgemäße Durchführung von Beförderungen
     
  • Sicherstellung der gesetzlichen Dokumentationspflichten

Warum ist diese Rolle so wichtig?

Ein Verkehrsleiter trägt wesentlich dazu bei, Bußgelder, Stilllegungen oder sogar den Verlust der Genehmigung zu vermeiden. Schon kleine Verstöße – wie etwa unvollständige Fahrerkarten oder mangelhafte Ladungssicherung – können zu erheblichen Strafen für Fahrer und Unternehmer führen.

Intern oder extern – was ist möglich?

Ein Verkehrsleiter kann entweder intern im Unternehmen angestellt oder extern beauftragt werden. Beide Varianten sind rechtlich zulässig – allerdings an klare Voraussetzungen geknüpft.

🔹 Interner Verkehrsleiter

Ein interner Verkehrsleiter ist direkt im Unternehmen beschäftigt – z. B. als Disponent, Fuhrparkleiter oder Niederlassungsleiter – und führt die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft. Er muss die fachliche Eignung nachweisen und ausreichend zeitliche Kapazität haben, um die Aufgaben verantwortungsvoll zu erfüllen.

In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass diese Funktion neben vielen anderen Aufgaben läuft – wodurch wichtige gesetzliche Pflichten nicht oder nur oberflächlich umgesetzt werden.

🔹 Externer Verkehrsleiter

Ein externer Verkehrsleiter wird vertraglich beauftragt, die Aufgaben der Verkehrsleitung wahrzunehmen. Diese Lösung ist besonders sinnvoll für kleine und mittelständische Unternehmen, die keine eigene Fachkraft beschäftigen möchten oder können.

Laut Artikel 4 Absatz 2 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 gelten dabei folgende Einschränkungen:

Ein externer Verkehrsleiter darf maximal vier Unternehmen gleichzeitig betreuen.

Die Gesamtzahl der Fahrzeuge aller betreuten Unternehmen darf 50 nicht überschreiten.

Es muss ein vertragliches Verhältnis bestehen, das die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse eindeutig regelt.

Der Verkehrsleiter muss über tatsächlichen Einfluss auf die Verkehrstätigkeiten verfügen.

Voraussetzungen für Verkehrsleiter

Um als Verkehrsleiter benannt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Fachliche Eignung (z. B. durch IHK-Prüfung)

Zuverlässigkeit – keine schwerwiegenden Verstöße gegen Verkehrsvorschriften

Tatsächlicher Einfluss auf die Führung der Verkehrsaktivitäten

Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss jedes Transportunternehmen einen Verkehrsleiter benennen?
Ja. Laut EU-Verordnung 1071/2009 ist dies für alle Unternehmen mit gewerblicher Güterbeförderung Pflicht.

Kann eine Person mehrere Firmen als Verkehrsleiter betreuen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die IHK prüft, ob der Verkehrsleiter ausreichend Kapazität für alle Firmen hat.

Welche Risiken gibt es ohne funktionierende Verkehrsleitung?
Bußgelder, Stilllegungen, Abmahnungen durch Aufsichtsbehörden oder sogar der Entzug der Erlaubnis zur Güterbeförderung.

Wie oft müssen Fahrer geschult werden?
Alle 5 Jahre müssen Berufskraftfahrer laut BKrFQG mindestens 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.

© 2025 Daniel Bettin – Verkehrsleiter-gesucht.de

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